Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke. Es ist für die Ernährung von Säuglingen ab der Geburt (in den ersten Lebensmonaten bis zur Einführung geeigneter Beikost) bestimmt, die zusätzlich gestillt werden oder nicht gestillt werden können. Es kann je nach Bedarf so oft wie die Muttermilch gegeben werden.